Datum 24
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4. - 6. April (1) 4%
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11. - 13. April (8) 33%
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18. - 20. April (1) 4%
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25. - 27. April (1) 4%
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Egal (13) 54%
AyoCraft Treffen
Da die meisten Leute doch aus dem Süd-westlichen Bereich Deutschlands kommen, wird das Treffen in Frankfurt am Main stattfinden.
Wir werden uns dann sobald ein Datum feststeht um einen geeigneten Ort in der Nähe umsehen (Schätze mal 50 km Umkreis maximal).
Weitere Planung bezgl. Unterkunft, Uhrzeiten und Preis werden dann bekannt gegeben.
Als Monat wurde der April festgelegt. Logischerweise haben wir das Wochenende in Betracht gezogen.
Die Anfahrt sollte am Besten an einem Freitag geschehen. Evtl. müsst ihr euch dazu auch einen Urlaubstag auf der Arbeit einplanen. Ansonsten geht auch der Samstag.
Offizieller Start wird trotzdem der Freitag sein.
Viele haben noch nicht soweit ins Jahr 2014 geplant, trotzdem nochmals eine kleine Umfrage bezüglich des einschlägigen Wochenende.
Bedenkt: Bitte nur Abstimmen, wenn ihr wirklich oder zumindest zu 80% sicher kommen könnt. Wer aus Spaß mitvotet, verfälscht das Ergebnis, sodass andere User evtl. dadurch auf das Treffen verzichten müssen!
Wichtig: An alle Minderjährigen!
Bitte klärt unbedingt vorher ab, ob ihr an einem Treffen wie diesem teilnehmen dürft. Klärt eure Eltern über alles wichtige auf, auch das ihr euch eigentlich mit fremden Leuten treffen werdet. Solltet ihr wissen das eure Eltern so einem Treffen nie zustimmen würden, dann akzeptiert dies und verfälscht auch dadurch nicht die Ergebnisse, indem ihr euch denkt: "Ach meine Eltern werden das schon erlauben".
Noch etwas rechtliches für die Minderjährigen:
Grundsätzlich benötigt eine minderjährige Person die Erlaubnis seiner erziehungsberechtigten Person, welche auch das Bestimmungsrecht hat, an welchem Ort sich die Person aufhalten darf. Wenn die Erlaubnis vorhanden ist, steht dem Treffen - aus rechtlicher Sicht - nichts mehr im Wege.
Die erziehungsberechtigte Person trägt auch während dem Treffen nach wie vor die juristische Verantwortung für die minderjährige Person. Bei Problemen ist die erziehungsberechtigte Person zwingend zu benachrichtigen.
Am Treffen selbst gelten natürlich nach wie vor sämtliche gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Minderjährige (z.B. Alkohol- und Tabakkonsum).