Ich habe kleine Änderungsvorschläge zu den Regeln betreffend §5 Bauregeln
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§5. Bauregeln§5.1 Position/Aussehen
Besetztes Land sollte durch Zäune, Mauern, Hecken oder Fackeln gekennzeichnet werden, damit andere Spieler wissen, dass dort gebaut wird. Das Bauen auf öffentlichen Wegen in jeder Art und Weise ist verboten.Beim Anlegen von Grundstücken ist zu öffentlichen Wegen und anderen Grundstücken ein Abstand von mindestens 5 Blöcken einzuhalten (Weganbindungen sind erlaubt, müssen aber an das Design des restlichen Weges angepasst werden).Die nähere Umgebung des Grundstückes darf angepasst aber nicht bebaut werden.Fliegende oder unrealistische Bauten sind verboten. Ausnahmen stellen Flugzeuge, Ballons, etc. da. Diese müssen allerdings von einem Staff-Mitglied genehmigt werden.Das Anlegen von rechtsradikalen oder sittenwidrigen Gebäuden ist verboten.In Projekten ist auf die dort herrschende Bauordnung (Stil) zu achten.§5.2 Besitz
Setze vor dein Grundstück, an einer gut sichtbaren Position (wie dem Eingang) ein Schild mit deinem Spielernamen. Baut ein weiterer Spieler auf dem Grundstück, muss dessen Spielername ebenfalls dort zu finden sein. Bitte unterscheide dort zwischen "Bauberechtigte" und "Eigentümer".Jeder Spieler besitzt eine Baulizenz mit der Fläche von 2.500 Blöcken, was einer Grundstücksfläche von 50x50 Blöcken entsprechen könnte.Jede Baulizenz gehört zu einem (1) Grundstück und kann nicht auf mehrere Grundstücke angewendet werden.Es können bis zu 4 Spielern ihre Lizenzen zu einem gemeinsamen Grundstück zusammenschließen, jeder Spieler kann dabei nur eine seiner freien Lizenzen einbringen.Möchtest du eine weitere Lizenz haben oder eine Lizenz erweitern, musst du die Genehmigung eines Staff-Mitgliedes, einholen und 4 Pixel (Ingamewährung) pro Block Zahlen (2.500 Böcke = 10.000 Pixel). Die maximale Größe eines privaten Grundstücks beträgt 10.000 Blöcke (z.B. 100x100). Ausgenommen von dieser Regel sind Projekte.Neue Lizenzen werden nur vergeben wenn sich alle anderen Grundstücke eines Spielers in einem annehmbaren, fertigen Zustand befinden.Auf einem Grundstück dürfen sich maximal 20 Mobs befinden. Falls ein Staff-Mitglied mehr Mobs auf einem Grundstück findet werden alle Mobs entfernt und der Spieler wird bestraft. (Ab einer Grundstückgröße von 5000 Blöcken dürft ihr 25 Mobs halten, 7500 Blöcke -> 30 Mobs, 10000 Blöcke -> 35 Mobs)
Auf einem Grundstück dürfen sich insgesamt maximal 10.000 Blöcke Farmfläche (dazu zählen geharkte Erde/Ackerland, Erde/Sand bepflanzt mit Samen/Kaktus/Zuckerrohr sowie die dazugehörige Bewässerung) befinden§5.3 Bauverbot
Automatische Mobfarmen sind verboten, und werden sofort abgerissen. Mobs dürfen durch keine Hilfsmittel wie z.B. Wasser oder Pistons bewegt werden und müssen durch Spielerhand getötet werden.Das Bauen von Redstone Dauerschaltungen ist verboten. Dauerschaltungen sind Redstoneschaltungen mit ständig wechselnden Signalen.1x1 Türme sowie 1x1 Löcher bzw. Todeslöcher sind verboten.Bäume müssen komplett entfernt werden (Das bedeutet, dass keine Baumkrone mit Stamm zurückgelassen werden darf).Das Farmen von Rohstoffen (Erze, Bäume, Sand, etc.) jedweder Art ist nur auf der Farmwelt und im Nether gestattet. Auf der Hauptwelt darf nur Platz zum Bauen geschaffen werden.§5.4 Abriss
Der Staff behält sich das Recht vor unansehnliche Häuser, wie z.B Cobblestone Bunker oder ähnliches, zu entfernen.Gebäude von Spielern, die sich seit über zwei Wochen nicht eingeloggt und ihr Haus unfertig und ohne Abwesenheitsnotiz hinterlassen haben, können von einem Staff-Mitglied abgerissen werden.
1. §5.3 Bauverbot:
"Bäume müssen komplett entfernt werden (Das bedeutet, dass keine Baumkrone mit Stamm zurückgelassen werden darf)."
Da das Farmen ja nur in der Farmwelt erlaubt ist, und dort Baumkronen stehen gelassen werden können, ist meiner Meinung nach dieser Satz sehr zwecklos. Und jeder Satz unnötige weniger in den Regeln machen diese bekanntlich besser
2. das Cobble Zeug ins Bauverbot verschieben
3. Den Abriss nach 2 Wochen in "§5.2 Besitz" verschieben
4. Bestimmung über rechtsradikales ins Bauverbot verschieben
5. neuer Paragraf: §5.4 Mobfallen: Allgemeine Richtlinien zu Mobkellern; mir kommt gerade das Verbot einer Eisengolemfarm in den Sinn, das noch nirgens festgehalten wurde.
Ziel der Überarbeitung sollte es sein den Bereich "§5 Bauregeln" etwas aufzuräumen und die Fragen, die in den letzten Monaten rund um das Thema Mobkeller aufgetreten sind zu klären/die Antworten fest zu halten.
lg roflloler