(Da ich nicht wirklich weiß, wo ich das hier einsortieren kann, mach ichs hier ^^)
Ich hätte da mal Fragen zu Wegen, und zwar zu öffentlichen Wegen auf GSsen:
Was ist erlaubt, was nicht (bzw. ist es überhaupt erlaubt, einen öffentlichen Weg über sein GS zu führen)? Zählt das auch für öffentliche Bahnlinien? (nein, ich würde dann nicht auf jeden Weg eine Lizenz setzen (auch wenn die schonmal ne Griefingattacke überstehen mussten), sondern eher bei Kunstbauwerken, siehe drunter)
Darf man komplexe Wege (z. B. mit wertvollen Blöcke, aufwändig gebaut, aufwendige Brücken oder detailreiche Tunnel (z. B. mit Notrufnischen, Notausgängen, usw.)) als GS bauen? Gerade bei Tunneln ist es ja oft schwer, zu erkennen, wo der denn nun langverläuft, und ne markierung zu ziehen ist u. U. nicht schön bzw. fügt sich nicht ins Landschaftsbild ein.
(Anm. meinerseits noch: Mir ist klar, dass man nicht einfach Wege ins nichts bauen kann (Der Weg südlich von Warhammer dient zur Erschließung der dahinter liegenden Gebiete :D) Nur komm ich grad nicht an ne Lizenz, weil ich keinen Bock hab, das GS von Megaflare fertig zu bauen :D)
(Eine authentische Tunnelbaustelle inkl. TBM würde als GS aber gehen, oder? :D)
(Lol, so viele Klammern)
(Da gabs doch mal ein Thema über 2.accs, wo ist das eigentlich?)