Bauordnung / Bauregeln Sankōsutos
§1 - Allgemeines
- Diese Bauordnung gilt für die Bebauung der kaufbaren Grundstücke Sankōsutos.
- Die Projektverwaltung behält sich vor die Bauordnung weiter anzupassen / zu erweitern - Erweiterungen gelten nach der Zustimmung des Staffteams
§2 - Kaufen von Grundstücken
- Grundstücke können durch das jeweilige Verkaufsschild auf dem jeweiligen Grundstück gekauft werden.
- Grundsätzlich darf jeder user ein Grundstück in der Stadt erwerben.
§3 - Gestaltung von Grundstücken
- Die Grundstücke sind frei begehbar zu gestalten.
- Bei der allgemeinen Gestaltung des Grundstücks ist kein großer Stilbruch gewünscht, dh. die Grundstücke sind der Umgebung anzupassen - es sollte zumindest der asiatische Baustil eingehalten werden. Wünschenswert wären helle Fassaden (vorzugsweise in Weißtönen), sowie dunkle Dächer.
- Die privaten Keller (Kistenlager) der Grundstücke können frei gestaltet werden, sollen jedoch nicht frei begehbar sein (Außer sie sind asiatisch passend gestaltet).
§4 - Baubeginn und Fristen
- Sollte eine Baustelle stagnieren oder der Baustart nicht erfolgen, behält sich die Projektleitung eine Fristsetzung vor - folgende Fristen exsitieren:
- 10 Tage nach Erwerb sollte mit den Arbeiten begonnen werden (oberirdisch, bzw. sichtbar)
- 4 Tage nach Aufforderung zum Bauen (nach den zuvor genannten 10 Tagen) und weiterhin fehlendem Fortschritt wird das Grundstück wieder zum Verkauf gestellt.
- Wird mit dem Bau begonnen, aber nicht weitergebaut gelten wieder die zuvor genannten Fristen (Punkt 1 und 2) ab dem Zeitpunkt, an dem die Bauarbeiten unterbrochen wurden.
§5 - Regelbruch und Ausschluss aus der Stadt
- Verstößt ein Bürger gegen Fristen und andere Regeln dieser Bauordnung, kann es zum Ausschluss aus der Stadt kommen.