Bauregeln Novesto
Allgemeines:
- Generell gilt in der gesamten Stadt der „mittelalterliche“ Baustil
- Empfohlene Baumaterialien: Stein (-ziegel), Holz, Andesit, Keramik, Wolle, …
- Keine zu modernen, unrealistischen Gebäude
- Den Gebäuden den Anschein eines alten Bauwerkes geben
- Es gibt keine feste Bauhöhe, jedoch sollten keine Hochhäuser bzw. übermäßig große Gebäude errichtet werden
- Terraforming darf nur in realistischem Rahmen unternommen werden (d.h. keine hohen Erdwände, komplett begradigten Gebiete, …)
- Die Gebäude sollten insgesamt in die Umgebung passen, d.h. ein Grundstück in der Stadt muss an die Nachbargebäude angepasst werden, auf dem Land sollte auch auf die Natur geachtet werden, sodass ein schönes Gesamtbild mit anderen Gebäuden entsteht
- Wege innerhalb des Grundstücks können unter Absprache mit der Stadtverwaltung gerne an die Hauptstraßen angeschlossen werden
- Farmen sind nur unterirdisch oder im "schönen" Rahmen gestattet
- Die Grundstücke sollen nach außen hin keinesfalls abgeschlossen sein (d.h. keine hohen Mauern, etc. um das Grundstück)
Verbote & Fristen:
- Eingriffe der Stadtverwaltung an Grundstücken in Novesto werden grundsätzlich erst nach mindestens 14 Tagen begonnen
- Bei Bauregelverstoß wird der Besitzer dazu aufgefordert diesen zu korrigieren | ist der Kontakt nicht möglich wird das Gs sofort entfernt
- Zuerst wird der Besitzer kontaktiert, ist der Kontakt nicht möglich wird das Grundstück nach weiteren 14 Tagen entfernt
- Wenn der Kontakt möglich ist wird zum Fertigstellen aufgefordert, wird dies nicht erledigt bzw. ist nicht möglich, dann wird differenziert:
- Nichts bzw. wenig Gebautes (z.B. nur Kisten)
à Grundstück wird entfernt - Bau bereits fortgeschritten
à Wenn Erlaubnis besteht wird das Gs von der Stadtleitung fertiggestellt
à Grundstück kann an einen aktiven Spieler mit Zustimmung beider übertragen werden
- Sollte ein Regelverstoß gegen Serverregeln vorliegen wird das Grundstück sofort entfernt
- Die Stadtverwaltung behält sich vor, an den Gs Rändern leichte eingriffe zu unternehmen, wenn das Gs nicht in die Landschaft integriert ist