Bauordnung / Bauregeln Sankōsutos
§1 - Allgemeines
- Diese Bauordnung gilt für die Gestaltung der kaufbaren Grundstücke Sankōsutos.
- Die Projektverwaltung behält sich vor die Bauordnung weiter anzupassen / zu erweitern - Änderungen gelten nach der Zustimmung des Staffteams
§2 - Kaufen von Grundstücken
- Jeder User darf Grundstücke oder Vorgebaute Grundstücke erwerben
- Gegen Aufpreis gibt es die Möglichkeit sich Grundstücke fertig einrichten zu lassen
- Mit Genehmigung der Stadtleitung ist es möglich ein zweites Grundstück zu bebauen
§3 - Gestaltung von Grundstücken
- Die Grundstücke sind so zu gestalten das sie ohne Probleme an den Hauptweg in Sankōsuto angeschlossen werden können
- Bei der allgemeinen Gestaltung des Grundstücks ist KEIN Stilbruch gewünscht, d.h. die Grundstücke sind der Umgebung anzupassen - es muss der asiatische Baustil eingehalten werden. Farbwahl der Blöcke ist an der jeweilige Umgebungsbild anzupassen.
- Grundstücke müssen immer an das jeweilige Viertel angepasst werden, Bsp.:
- Räumlichkeiten, die nicht Einsehbar sind, dürfen nach Belieben gestaltet werden.
- einfachere Häuser im ‚Allgemeinen‘ Viertel
- Jobs/Arbeiter Häuser und Flächen im Arbeiter Viertel
- Schickere Gebäude nach Absprache mit der Stadtleitung im Elite Viertel
§4 - Baubeginn und Fristen
- Sollte eine Baustelle stagnieren oder der Baustart nicht erfolgen, behält sich die Projektleitung eine Fristsetzung vor - folgende Fristen existieren:
- Innerhalb von 14 Tage nach Erwerb muss mit dem Bau begonnen werden (oberirdisch, bzw. sichtbar)
- 10 Tage nach Aufforderung zum Bauen (nach den zuvor genannten 14 Tagen) und weiterhin fehlendem Fortschritt wird das Grundstück wieder zum Verkauf gestellt.
- Wird mit dem Bau begonnen, aber nicht weitergebaut gelten wieder die zuvor genannten Fristen (Punkt 1 und 2) ab dem Zeitpunkt, an dem die Bauarbeiten unterbrochen wurden.
- Wird gegen §3 verstoßen erhält man eine Warnung und hat eine Frist von 7 Tagen sein Grundstück anzupassen, wird diese nicht wahrgenommen behält sich die Stadtleitung das Grundstück konfisziert oder aus der Stadt entfernt
§5 - Regelbruch und Ausschluss aus der Stadt
- Verstößt ein Bürger gegen Fristen und andere Regeln dieser Bauordnung, kann es zum Ausschluss aus der Stadt kommen.
Stand: 23.04.2023